Wenn die Koffer wegen eines Streiks nicht rechtzeitig zum Start der Kreuzfahrt ankommen, haben Passagiere Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises. Kaum etwas ist ärgerlicher, als wenn das Gepäck nicht am Zielort ankommt. Besonders, wenn man auf Kreuzfahrt geht, denn man fährt ja vom Starthafen weiter und die Koffer müssen dann ebenfalls in einen der nächsten Häfen nachgeschickt werden. Und das kann dauern!

Im Fall einer klagenden Passagierin, die mit ihrer Mutter und zwei Kindern unterwegs war, satte acht Tage! Klar kann man das Nötigste bei einem Landgang nachkaufen, aber so rechte Urlaubsfreude kommt nicht auf, zumal man mindestens am Einschiffungsabend in durchgeschwitzten Klamotten im Restaurant sitzt und den strengen Geruch nicht immer auf den Weichschimmelkäse auf dem Teller schieben kann. Dummerweise war am nächsten Tag auch noch Seetag, so dass die Familie zwei volle Tage bei 30 Grad Außentemperatur in denselben Kleidungsstücken verbringen durfte. Das Gepäck war wegen eines Fluglotsenstreiks nicht mitgekommen, die Reederei zahlte aus Kulanz 1.000 Euro.

Weil die Passagiere aber geschlagene acht Tage auf ihre Wäsche warten musste, forderte die Frau die Hälfte des gesamten Reisepreises oder 90 Prozent des Tagesreisepreises für die acht Tage ohne Gepäck zurück. Vor dem Amtsgericht Rostock hatte die Frau mit dieser Forderung keinen Erfolg. Das Gericht urteilte mit den bereits gezahlten 1000 Euro sei der Schaden abgegolten. Angemessen seien zwischen 20 und 30 Prozent des Tagesreisepreises, so das Urteil des Amtsgerichts Rostock (Aktenzeichen 47 C 360/16). Der Tagesreisepreis lag bei 348,07 Euro. Da bereits 1.000 Euro von der Reederei überwiesen worden waren, seien die bei acht Tagen sogar eine Minderung von rund 35 Prozent und damit genug, berichtete die Zeitschrift “ReiseRecht aktuell”.

Von Ingo