Dieses Urteil zu einer Routenänderung kann Reedereien teuer zu stehen kommen: Das Landgericht Frankfurt sieht eine Preisminderung als gerechtfertigt, weil während einer Arktiskreuzfahrt um Grönland die geplante und im Katalog ausgeschriebene Route wegen Schlechtwetter geändert wurde (Aktenzeichen 2-24 0 30/15)Dieses Urteil zu einer Routenänderung kann Reedereien teuer zu stehen kommen: Das Landgericht Frankfurt sieht eine Preisminderung als gerechtfertigt, weil während einer Arktiskreuzfahrt um Grönland die geplante und im Katalog ausgeschriebene Route wegen Schlechtwetter geändert wurde (Aktenzeichen 2-24 0 30/15)

Dieses Urteil zu einer Routenänderung kann die Reedereien teuer zu stehen kommen: Das Landgericht Frankfurt sah eine Preisminderung als gerechtfertigt an, weil im verhandelten Fall während einer Arktiskreuzfahrt um Grönland die geplante und im Katalog ausgeschriebene Route wegen Schlechtwetter geändert wurde (Aktenzeichen 2-24 0 30/15). Das Gericht urteilte, dass der Reisende nachträglich den Preis mindern darf, wenn auf einer Kreuzfahrt mehrere versprochene Häfen nicht angefahren werden. Das gelte selbst dann, wenn das Schiff die Route wegen schlechten Wetters zwangsläufig ändern musste.

Im vorliegenden Fall ging es um eine 19-tägige Seereise von Hamburg in die Arktis im Wert von 15.284 Euro. An vier Tagen konnte das Schiff mehrere Häfen in Grönland, die zu den Höhepunkten der Kreuzfahrt zählten, wegen hoher Wellen aber nicht anfahren. Der Kläger verlangte daher eine Erstattung. Das Landgericht gab ihm mit der Begründung Recht, der Anspruch sei verschuldensunabhängig: Obwohl der Kapitän keine andere Wahl hatte, als auf die geplanten Häfen zu verzichten und eine andere Route zu nehmen, stehe dem Passagier eine Preisminderung für die entsprechenden vier Tage zu. In diesem Fall in Höhe von je einem Drittel des Tagespreises von 804 Euro, also insgesamt 1073 Euro.

Von Ingo