Passagiere aus DACH, die eine Kreuzfahrt in Asien gebucht haben, können derzeit noch nicht wegen des Coronavirus kostenfrei stornierenPassagiere aus DACH, die eine Kreuzfahrt in Asien gebucht haben, können derzeit noch nicht wegen des Coronavirus kostenfrei stornieren

Können jetzt deutsche Kunden eine Asien-Kreuzfahrt aus Angst vor dem Coronavirus kostenfrei stornieren?

Nein, denn das Pauschalreiserecht sieht zwar vor, vom Reisevertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn es am Zielort einer Kreuzfahrt oder in unmittelbarer Nähe zu unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen (höhere Gewalt) kommt, welche die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen oder gefährden könnte. Hierunter fällt auch eine Gefährdung aufgrund von gesundheitlichen Gefahren wie Epidemien. Aber eine solche Gefährdung muss zum Zeitpunkt der Reise vorliegen oder eintreten können. Derzeit gilt die akute Gefährdung aber nur das Gebiet der Provinz Hubei in China, wo das Coronavirus erstmals in der Millionenstadt Wuhan ausgebrochen ist. Die Provinz liegt aber im Labdesinneren und verfügt über keinen Seehafen. Komme es jedoch zu einer massiven Routenänderung bei einer Asien-Kreuzfahrt aufgrund einer eventuellen Ausdehnung des Coronavirus, dann ist ein kostenfreier Rücktritt vom Reisevertrag möglich. Aktuell müssen gebuchte Passagiere für Asienkreuzfahrten also auf Kulanz der jeweiligen Reederei hoffen, ein rechtlicher Anspruch liegt derzeit noch nicht vor.

Es ist aber ein Reisemangel, wenn einzelne Häfen auf einer Route wegen des Coronavirus ausfallen.

Dann bekommt der Passagier nicht das, was vertraglich vereinbart wurde und kann den Reisepreis mindern. Auf ein Verschulden des Reiseveranstalters kommt es bei einer Minderung nicht an. Die Gerichte sprechen beim Ausfall eines Hafens unterschiedliche Minderungshöhen zu, bis zu einer Preisminderung von 50 Prozent des anteiligen Tagesreisepreises.

Wenn vor der Kreuzfahrt mitgeteilt wird, dass sich der Ein- und Ausschiffungshafen ändert und zudem mehrere Häfen ausfallen, muss das nicht akzeptiert werden. In diesem Fall liegt eine erhebliche Änderung der vereinbarten Reiseleistungen vor. Der Kunde kann dann nach gültiger Rechtsauffassung kostenfrei von dem Pauschalreisevertrag zurücktreten, ohne Stornokosten.

Die Mitgliedsreedereien der Cruise Lines International Association (CLIA) haben weitere Vorsichtsmaßnahmen gegen das Coronavirus und ergriffen lassen niemanden mehr an Bord, der in den vergangenen 14 Tagen in China war. Zur CLIA gehören auch alle große Reedereien wie MSC, Carnival, Costa, Royal Carribean, Norwegian Cruise Line oder TUI Cruises und Aida Cruises. Auf Basis von Screening-Protokollen wird fallabhängig entschieden, ob einem Gast oder einem Besatzungsmitglied das Einschiffen verweigert wird. Die CLIA-Mitgliedsreedereien haben Reisen von Besatzungsmitgliedern durch das chinesische Festland ausgesetzt. Gäste und Besatzungsmitglieder, die innerhalb der letzten 14 Tage vom oder durch das chinesische Festland angereist sind, werden nicht an Bord gelassen.

Bei MSC Cruises beträgt die Frist gar 30 Tage, zudem werden bei allen Gästen und der Crew vor der Einschiffung bei jeder Kreuzfahrt weltweit Wärmescans durchgeführt. Personen mit Anzeichen oder Symptomen von Krankheiten wie Fieber über 38 Grad Celsius, Schüttelfrost, Husten oder Atembeschwerden werden von der Einschiffung ausgeschlossen. Auch bei Norwegian Cruise Line beträgt die Frist 30 Tage, ausgeschlossen von dieser Regelung sind Hongkong, Macau und Taiwan. Kosten für aus diesem Grund abgesagte Reisen werde die Kreuzfahrtgesellschaft erstatten. Ausserdem gab NCL bekannt, beim Boarding in Hongkong mit Infrarot-Thermometern die Gesichtstemperatur der Gäste zu messen. Kreuzfahrtgäste, deren Körpertemperatur 38 Grad Celsius oder höher betrage, würden nicht mehr an Bord lassen.

Weitere Informationen unter https://www.cruiseindustrynews.com/cruise-news/22321-multiple-cruise-lines-suspend-chinese-sailings.html

Von Ingo