Die niederländische Fluggesellschaft KLM muss für eine Schildkrötenrettung knapp 500.000 Euro an Gebühren zahlen, weil die Tiere nicht artgerecht untergebracht waren.Die niederländische Fluggesellschaft KLM muss für eine Schildkrötenrettung knapp 500.000 Euro an Gebühren zahlen, weil die Tiere nicht artgerecht untergebracht waren.

Die niederländische Fluggesellschaft KLM muss für eine Schildkrötenrettung knapp 500.000 Euro an Gebühren zahlen, weil die Tiere nicht artgerecht untergebracht waren. Für rund 11.000 Schildkröten sollte es einmal um die halbe Welt gehen: KLM hatte den Auftrag, die Tiere von Südamerika über Afrika nach Asien zu fliegen. Beim Zwischenstopp am Heimatdrehkreuz in Amsterdam geriet das KLM-Flugzeug aber in eine Kontrolle der niederländischen Behörde für Lebensmittel- und Verbraucherproduktsicherheit. Die Kontrolleure stellten fest, dass die Tiere nicht artgerecht gehalten und in viel zu beengte Behälter gestopft worden waren. Einige der Tiere wurden bereits tot vorgefunden, der Zustand der Überlebenden war kritisch. Darum leitete die Behörde sofort die Rettung der Schildkröten ein. Die überlebenden Tiere wurden in eine Notunterkunft gebracht und dort wieder aufgepäppelt. Nun entschied ein niederländisches Gericht, dass die staatliche Fluglinie für die dabei entstandenen Kosten aufkommen muss.

Tierhotel von KLM unzureichend ausgestattet

Wie das Gericht in einer Mitteilung schreibt, muss KLM nun 470.000 Euro an die Behörde nachzahlen. Diese war für die Rettungsaktion in Vorlage getreten. Die Fluglinie und die Behörde waren sich zwar zuvor einig, dass die Schildkröten aus dem Flieger befreit werden müssen. Doch wo die Tiere beherbergt und wieder aufgepäppelt werden sollten, darüber herrschte Uneinigkeit. Die Fluggesellschaft wollte die Schildkröten in einer eigenen Tier-Station unterbringen. Für die niederländischen Behörden sahen diese Station aber nicht geeignet an, da man dort zuerst einmal benötigte Wasserbecken hätte nachinstallieren müssen, die in einer anderen Station bereits vorhanden waren. Nun hat das Gericht in letzter Instanz entschieden, dass die Regierungsstelle angemessen gehandelt hat, und die staatliche Fluglinie für die Kosten aufkommen muss. Dabei sollte die Fluggesellschaft eigentlich wissen, wie man mit Schildkröten artgerecht umzugehen hat, denn KLM unterstützt ein Schildkrötenprojekt auf der Antilleninsel Bonaire:  https://klmtakescare.com/nl/content/het-gaat-goed-met-de-zeeschildpad-op-bonaire-

Von Ingo