Zwei Landgänge fallen wegen Pest aus, wegen Reisemangel verklagt Rentnerehepaar Phoenix Reisen vor dem Bonner Amtsgericht auf1.100 Euro.Zwei Landgänge fallen wegen Pest aus, wegen Reisemangel verklagt Rentnerehepaar Phoenix Reisen vor dem Bonner Amtsgericht auf1.100 Euro.

Sie lagen vor Madagaskar, aber hatten zum Glück die Pest nicht an Bord. Obwohl nicht vom Ausbruch der Pest in Madagaskar betroffen, war dies für ein Ehepaar an Bord der MS Albatros von Phoenix Reisen anscheinend eine persönliche Tragödie. Denn die Behörden von Madagaskar verweigerten der MS Albatros wegen der Seuche den Landgang in Madagaskar. Im November 2017 hatte die Weltgesundheitsorganisation WHO rund 1.500 Verdachtsfälle an Lungenpest gemeldet. Ein mehr als guter Grund für Phoenix mit der MS Albatros einen großen Bogen um die Insel zu machen.

Der Bonner Reiseveranstalter hatte den Eheleuten aus dem Allgäu nach der Kreuzfahrt bereits freiwillig 500 Euro bezahlt, weil die angekündigte Reiseroute nicht vollständig erfüllt wurde. Aber die beiden Kreuzfahrer im Rentenalter, die für die vierwöchige Tour von Mauritius nach Genua im Dezember 2017 insgesamt 10.168 Euro bezahlt hatten, wollten mehr Geld als Entschädigung. Wegen Reisemangel verklagten sie Phoenix Reisen vor dem Bonner Amtsgericht auf weitere 1.100 Euro. Denn nicht nur der Landgang in Madagaskar sei wegen der Seuche ausgefallen, auch Oman habe dem Ozeanliner den Landgang verweigert, da das Schiff zuvor die Seychellen angefahren hatte, wo die Pest ebenfalls gewütet habe. Die Behörden des Omans hatten gedroht das Schiff mit seinen 1.200 Menschen an Bord acht Tage in Quarantäne nehmen, falls die MS Albatros den Hafen anlaufe. Phoenix Reisen entschied sich darum auch dafür, diesen eigentlich geplanten Anlauf nicht durchzuführen.

Aber just diese beiden Reiseziele, Madagaskar und der Oman, seien der Höhepunkt der Kreuzfahrt gewesen, hieß es in der Klage, und genau der Grund dafür, warum sich das Rentnerehepaar für diese Kreuzfahrt vom Indischen Ozean ins Mittelmeer entschieden hätten. Durch die beiden abgesagten Landgänge hätten sie dann auch bei weitem mehr Zeit auf hoher See verbracht, als ihnen recht gewesen sei. Das angebotene Freizeitprogramm an Bord hätte sie keinesfalls für die Ausfälle entschädigen können.

Die Amtsrichterin jedoch rechnete den klagenden Eheleuten vor, dass nur zwei Reisetage von insgesamt 28 Tagen beeinträchtigt gewesen seien, alles andere sei planmäßig gelaufen. Mit den bereits gezahlten 500 Euro sei der Reisemangel ausreichend entschädigt, so die Begründung. Die Klage wurde abgewiesen. (Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen 113 C 234/18)

Von Ingo