FLUSSKREUZFAHRT: ABBRUCH = SCHADENERSATZ
Wird eine Flusskreuzfahrt abgebrochen, muss der Veranstalter nicht nur den Reisepreis anteilig erstatten, sondern auch Schadenersatz zahlen Neben der Rückzahlung…
Wird eine Flusskreuzfahrt abgebrochen, muss der Veranstalter nicht nur den Reisepreis anteilig erstatten, sondern auch Schadenersatz zahlen Neben der Rückzahlung…