Auf der Elbe gilt für alle (Kreuzfahrt)schiffe ab 90 Metern Länge, ein Tempolimit von maximal zehn Knoten zwischen Wedel und Hamburger HafenAuf der Elbe gilt für alle (Kreuzfahrt)schiffe ab 90 Metern Länge, ein Tempolimit von maximal zehn Knoten zwischen Wedel und Hamburger Hafen

Auf der Elbe wird ein neues Tempolimit eingeführt, dass auch alle Kreuzfahrtschiffe betrifft, die Hamburg anlaufen möchten: Denn ab dem 1. Februar müssen Schiffe ab 90 Metern Länge zwischen Cuxhaven und der Hamburger Landesgrenze ein Tempolimit einhalten. So sind zwischen Wedel und Hamburger Hafen maximal zehn Knoten (18,5 Kilometer pro Stunde) erlaubt, teilte die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes mit.

Zwischen Glückstadt und Wedel gilt auf der Elbe ein Tempolimit von 12 Knoten, zwischen Glückstadt und Brunsbüttel sind es 14 Knoten sowie zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel 15 Knoten. Die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Unter- und Außenelbe wird eingeführt, weil die bisher geltende Regelung für den nachhaltigen Schutz von Bauwerken, Ufern und umweltgeschützten Standorten nicht präzise genug war. Durch die Bugwellen von großen Schiffen wurden selbst bei Geschwindigkeiten zwischen 12 und 15 Knoten auf dem letzten Abschnitt zwischen Wedel und dem Hamburger Hafen des Öfteren Uferböschungen überspült oder beschädigt. Anstelle der bisherigen Richtgeschwindigkeit gilt ab dem 1. Februar jetzt die verbindliche Höchstgeschwindigkeit. Die Verkehrszentralen in Brunsbüttel und Cuxhaven überwachen die Einhaltung der Geschwindigkeit. Bei Überschreitungen der Tempobeschränkung drohen hohe Bußgelder.

Von Ingo